Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre (DIN 4844)

Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre (DIN 4844)
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Registriernummer:      D-W021

Sicherheitsaussage:   Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre

Quelle:

ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
DIN 4844-2:2012-12


 


 

Anwendung:

Sicherheitszeichen
• sind anzubringen in (durch brennbare Flüssigkeiten/Staub) explosionsgefährdeten Bereichen (= EX-Bereiche) wie Batterieräume;
verboten im EX-Bereich:
• alle Arten von Zündquellen (Tabakwaren, Zündholz, Schweiß- und Schneidarbeiten, Zündfunken beim Schleifen);
• elektrische Heizstrahler u. ä. sowie alle nicht explosionsgeschützten elektrischen Geräte.


Verhalten:

Die Warnung vor der Gefahr ist zu beachten und ihr muss mit der notwendigen Vorsicht (z.B. Schutzbekleidung) bzw. Sorgfalt begegnet werden.


Anbringung:

Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem,
dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.


Mindestabmessungen, Erkennungsweite:

Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss. 

 

Farben:

Gelb: Kennfarbe DIN 5381 - Gelb bzw. RAL 1003 - Signalgelb
Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 - Schwarz bzw. RAL 9004 - Signalschwarz


Gültigkeitsbereich:

National 

Stand: 04.2013

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