Registriernummer: W003
Sicherheitsaussage: Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen
Quelle:
ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
DIN ISO 23601:2010
DIN EN ISO 7010:2012 W003
Anwendung:
Warnung vor radioaktiven Stoffen (z.B. Uransalze) oder ionisierender Strahlung (z.B. Röntgenstrahlung) in Arbeitsräumen (z.B. Lagerräume).
Verhalten:
Nur Arbeiten mit der dazugehörigen Schutzbekleidung ausführen. Die Arbeiten müssen von einem Strahlenbeauftragten beaufsichtigt werden. Freigesetztes radioaktives Material muss gebunden bzw. ein weiteres Austreten muss verhindert werden. Der Strahlenschutzbeauftragte ist sofort über die Havarie zu informieren. Es dürfen nur vom Unternehmer beauftragte Personen mit radioaktivem Material oder mit ionisierender Strahlung umgehen. Unbefugte dürfen keinen Zugang zur Arbeitsstätte haben.
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse am Zugang zum Gefahrbereich angebracht werden. Besonders in lang gestreckten Räumen (z.B. Fluren) sollen Rettungs- bzw. Brandschutzzeichen in Laufrichtung jederzeit erkennbar sein (z.B. Winkelschilder).
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Gelb: Kennfarbe DIN 5381 - Gelb bzw. RAL 1003 - Signalgelb
Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 - Schwarz bzw. RAL 9004 - Signalschwarz
Geometrische Form:
Warnzeichen: dreieckig, 60°-Neigung, Spitze nach oben
Gültigkeitsbereich:
Deutschland: DIN ISO 23601:2010, DIN EN ISO 7010:2012-10
International: ISO 7010:2011-W003 „Warning; Radioactive material”
Stand: 04.2013