Registriernummer: W007
Sicherheitsaussage: Warnung vor Hindernissen am Boden
Quelle:
ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
DIN ISO 23601:2010
DIN EN ISO 7010:2012
Anwendung:
Kennzeichnung von Stolperstellen in Verkehrswegen. Normalerweise sind Wege ohne Gefahr begehbar, ohne dass man ständig auf den Boden sehen muss. Es könnten aber, um Höhenunterschiede zwischen Arbeitsplätzen auszugleichen, Stufen eingebaut sein. Auch vorübergehende Stolperstellen, wie z.B. Kabel oder andere Leitungen, müssen so gekennzeichnet werden. Das Sicherheitszeichen ist zu verwenden, wenn nicht erkennbar ein Höhenunterschied von mehr als 6 mm gekennzeichnet werden muss.
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem,
dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Gelb: Kennfarbe DIN 5381 - Gelb bzw. RAL 1003 - Signalgelb
Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 - Schwarz bzw. RAL 9004 - Signalschwarz
Geometrische Form:
Warnzeichen: dreieckig, 60°-Neigung, Spitze nach oben
Gültigkeitsbereich:
National
Stand: 04.2013