Registriernummer: D-W021
Sicherheitsaussage: Warnung vor explosionsfähiger Atmosphäre
Quelle:
ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
DIN 4844-2:2012-12
Anwendung:
Sicherheitszeichen
• sind anzubringen in (durch brennbare Flüssigkeiten/Staub) explosionsgefährdeten Bereichen (= EX-Bereiche) wie Batterieräume;
verboten im EX-Bereich:
• alle Arten von Zündquellen (Tabakwaren, Zündholz, Schweiß- und Schneidarbeiten, Zündfunken beim Schleifen);
• elektrische Heizstrahler u. ä. sowie alle nicht explosionsgeschützten elektrischen Geräte.
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem,
dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Gelb: Kennfarbe DIN 5381 - Gelb bzw. RAL 1003 - Signalgelb
Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 - Schwarz bzw. RAL 9004 - Signalschwarz
Geometrische Form:
Warnzeichen: dreieckig, 60°-Neigung, Spitze nach oben
Gültigkeitsbereich:
National
Stand: 04.2013