Warnung vor ätzenden Stoffen (ASR A1.3)

Warnung vor ätzenden Stoffen (ASR A1.3)
ab 1,49 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten

- +
Größe:
Material:

Weitere Größen auf Anfrage

Lieferzeit:
2 Tage (Ausland abweichend)
Artikeldatenblatt:
Drucken
Merken:

Registriernummer:       W023

Sicherheitsaussage:    Warnung vor ätzenden Stoffen

Quelle:

ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
DIN ISO 23601:2012

 


 

Anwendung:

Das Zeichen warnt vor ätzender Wirkung bei Hautkontakt und vor die Atemwege schädigenden Dämpfen; ätzende Stoffe sind Säuren und Laugen (Salz- oder Schwefelsäure, Kali- oder Natronlauge) oder oxidierend wirkende und wasserentziehende Stoffe.
 

Anbringung:

Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem,
dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.


Mindestabmessungen, Erkennungsweite:

Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss. 

 

Farben:

Gelb: Kennfarbe DIN 5381 - Gelb bzw. RAL 1003 - Signalgelb
Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 - Schwarz bzw. RAL 9004 - Signalschwarz


Geometrische Form:

Warnzeichen: dreieckig, 60°-Neigung, Spitze nach oben


Gültigkeitsbereich:

National 

Stand: 04.2013

Ihre Frage zum Produkt


Art der Anfrage:
Ihr Name:
Ihre E-Mail Adresse:
Ihre Anfrage oder Anmerkung:
Bitte beantworten Sie folgende Frage:
Welche Farbe hat die Sonne?
Ihre Antwort:

 

Wir verwenden Ihre hier eingegeben Daten um Ihre Fragen zu beantworten, zur Beratung, für die technische Administration und sofern später ein Vertrag geschlossen wird, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge. Rechtsgrundlage ist Art. 6 I (b) und (f) DSGVO.




Artikel 7 von 27 in dieser Kategorie