Registriernummer: W008
Sicherheitsaussage: Warnung vor Absturzgefahr
Quelle:
ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
DIN ISO 23601:2010
DIN EN ISO 7010:2012 W008
Anwendung:
Absturzgefahr besteht bei allen Höhen ohne Umwehrung über 1,0 m oder über Stellen, in denen man versinken kann (z.B. in Flüssigkeiten oder in Getreidehaufen). Eine Warnung sollte immer dann bei einer Absturzkante ausgegeben werden, wenn eine Absturzsicherung notwendig ist, aber aus technischen Gründen nicht durchgeführt werden kann (z.B. Rampen, Kaimauern oder ähnliche Ladeeinrichtungen).
Verhalten:
Die Gefahrstellen sind vorsichtig zu begehen. Wenn notwendig, sollte man einen Auffanggurt anlegen bzw. dementsprechende Schutzbekleidung tragen.
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem,
dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Gelb: Kennfarbe DIN 5381 - Gelb bzw. RAL 1003 - Signalgelb
Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 - Schwarz bzw. RAL 9004 - Signalschwarz
Gültigkeitsbereich:
Deutschland: DIN ISO 23601:2010, DIN EN ISO 7010:2012-10
International: ISO 7010:2011
Stand: 04.2013