Registriernummer: ISO 7010-P035
Sicherheitsaussage: Metallbeschlagenes Schuhwerk verboten
Quelle:
DIN EN ISO 7010/A2:2014-05
EN ISO 7010:2012/A2:2014 (D)
Definition:
Ein Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.
Bildinhalt:
Ende eines Beins, Schuh mit Kreisen auf der Sohle
Anwendungsbereich:
Das Sicherheitszeichen kennzeichnet Bereiche, in denen das Benutzen von metallbeschlagenem Schuhwerk verboten ist.
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem,
dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich)
am Anbringungsort ausreichend ist.
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab,
also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381-Weiß bzw. RAL 9003 Signalweiß
Sicherheitsfarbe Rot: Kennfarbe DIN 5381-Rot bzw. RAL 3001 Signalrot
Sicherheitsfarbe Schwarz: Kennfarbe DIN 5381-Schwarz bzw. RAL 9004 Signalschwarz
Geometrische Form:
Verbotszeichen: kreisrund
Geltungsbereich:
National
Stand: 05.2016