Sicherheitsaussage: Genuss von Alkohol verboten
Quelle:
in Anlehnung an ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“
DIN EN ISO 7010:2012-10
Definition:
Ein Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.
Anwendungsbereich:
Das Zeichen zeigt, dass eine Handlung verboten ist. Wenn durch die Wirkung des Alkohols oder anderer Rauschmittel eine Gefährdung für sich und andere besteht, ist dieses Sicherheitskennzeichen einzusetzen. Diese Gefährdung kann durch die Bedienung von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen usw. entstehen. Das Sicherheitskennzeichen ist auch in Arbeitsstätten mit einer erhöhten Gefährdung, wie z.B. Baustellen, anzuwenden. Ist der Genuss von Alkohol durch eine betriebliche Regelung (laut § 15 Abs. 2 BGV A1 „Grundsätze der Prävention“) verboten, so ist diese Regelung bekannt zu machen. Beschäftigte aus Fremdbetrieben sind über die betriebliche Regelung zu informieren.
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist.
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Sicherheitsfarbe Rot: Kennfarbe DIN 5381 „Rot“ bzw. RAL 3001 „Signalrot“
Sicherheitsfarbe Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 „Schwarz“ bzw. RAL 9004 „Signalschwarz“
Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 „Weiß“ bzw. RAL 9003 „Signalweiß“
Geometrische Form:
Verbotszeichen: kreisrund
Geltungsbereich:
National
Stand: 08.2014