Registriernummer: ISO 7010 - P042
Sicherheitsaussage: Für schwangere Frauen verboten
Quelle:
E DIN EN ISO 7010/A7:2017-03 - Entwurf -
EN ISO 7010:2012/prA7:2016 (D)
Definition:
Ein Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.
Gefahr:
Schädigung der werdenden Mutter oder des Babys aufgrund ihrer geringeren Verträglichkeit gegenüber bestimmten Situationen. Verhalten, das erreicht werden soll, wenn die Aussage des Sicherheitszeichens verstanden wurde. Keine gefährlichen Handlungen oder Aktivitäten vollziehen.
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem,
dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Sicherheitsfarbe Rot: Kennfarbe DIN 5381 „Rot“ bzw. RAL 3001 „Signalrot“
Sicherheitsfarbe Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 „Schwarz“ bzw. RAL 9004 „Signalschwarz“
Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 „Weiß“ bzw. RAL 9003 „Signalweiß“
Geometrische Form:
Verbotszeichen: kreisrund
Geltungsbereich:
National
Stand: 05.2017