Registriernummer: P006
Sicherheitsaussage: Für Flurförderzeuge verboten
Quelle:
ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung DIN EN ISO 7010:2012-10
Definition:
Ein Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.
Anwendungsbereich:
Sicherheitszeichen weist darauf hin, dass Verkehrsweg gesperrt ist für Gabelstapler, Elektrokarren und fahrerlose Flurförderzeuge,
• um gefährdete Personen vor Flurförderzeugen zu schützen oder
• weil die Tragfähigkeit des Bodens für diese Fahrzeuge nicht ausreicht.
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem,
dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Sicherheitsfarbe Rot: Kennfarbe DIN 5381 „Rot“ bzw. RAL 3001 „Signalrot“
Sicherheitsfarbe Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 „Schwarz“ bzw. RAL 9004 „Signalschwarz“
Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 „Weiß“ bzw. RAL 9003 „Signalweiß“
Geometrische Form:
Verbotszeichen: kreisrund
Geltungsbereich:
National
Stand: 04.2013