Registriernummer: D-P025
Sicherheitsaussage: Benutzen des unvollständigen Gerüstes verboten
Quelle:
DIN EN ISO 7010:2012
Definition:
Ein Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.
Anwendungsbereich:
Sicherheitszeichen zur Anwendung in Arbeitsstätten, Baustellen.
• Das Sicherheitskennzeichen ist bei Gerüsten anzuwenden, die noch nicht vollständig aufgebaut sind.
• Testergebnisse nach ISO 9186-1:2007 liegen von mehr als einem Land vor. Diese Testergebnisse zeigen, dass das Sicherheitszeichen nicht alle Erkennbarkeits-Kriterien ausreichend erfüllt. Daher ist zum besseren Verständnis ein Zusatzzeichen (Text) anzuwenden, es sei denn, das Sicherheitszeichen wird durch Anleitung, Unterweisung oder Schulung erläutert.
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem,
dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Sicherheitsfarbe Rot: Kennfarbe DIN 5381 „Rot“ bzw. RAL 3001 „Signalrot“
Sicherheitsfarbe Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 „Schwarz“ bzw. RAL 9004 „Signalschwarz“
Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 „Weiß“ bzw. RAL 9003 „Signalweiß“
Geometrische Form:
Verbotszeichen: kreisrund
Geltungsbereich:
National
Stand: 12.2012