Registriernummer: D-P006
Sicherheitsaussage: Zutritt für Unbefugte verboten
Quelle:
ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
DIN 4844-2:2012-12
Definition:
Ein Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.
Anwendungsbereich:
Sicherheitszeichen
• kennzeichnet Bereiche, die nur von Personen betreten werden, die hierzu einen ausdrücklichen Auftrag haben, z.B. wegen dort durchzuführender Arbeiten;
• allen anderen Personen ist der Zutritt verboten.
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem,
dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381-Weiß bzw. RAL 9003 Signalweiß
Sicherheitsfarbe Rot: Kennfarbe DIN 5381-Rot bzw. RAL 3001 Signalrot
Sicherheitsfarbe Schwarz: Kennfarbe DIN 5381-Schwarz bzw. RAL 9004 Signalschwarz
Geometrische Form:
Gebotszeichen: rund
Geltungsbereich:
National
Stand: 04.2013