Registriernummer: WSP013
Sicherheitsaussage: Tragen von Straßenschuhen verboten
Quelle:
DIN 4844-2:2012
ISO 20712-1 WSP0213
Definition:
Ein Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.
Anwendungsbereich:
Sicherheitszeichen
• Sicherheitszeichen zur Anwendung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen. Weist darauf hin, dass das Tragen von Straßenschuhen in dem Bereich verboten ist. Ausrutschen, Stürzen oder die Verbreitung von Schmutz durch das Tragen von Straßenschuhen möglich.
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem,
dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381-Weiß bzw. RAL 9003 Signalweiß
Sicherheitsfarbe Rot: Kennfarbe DIN 5381-Rot bzw. RAL 3001 Signalrot
Sicherheitsfarbe Schwarz: Kennfarbe DIN 5381-Schwarz bzw. RAL 9004 Signalschwarz
Geometrische Form:
Gebotszeichen: rund
Geltungsbereich:
National
Stand: 11.2012