Maschinenbetriebene Boote verboten (DIN 4844)

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Registriernummer:      WSP009

Sicherheitsaussage:   Maschinenbetriebene Boote verboten

Quelle:

DIN 4844-2:2012 ISO 20712-1 WSP009

 


Definition:

Ein Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.


Anwendungsbereich:

Sicherheitszeichen
• Wasser-Sicherheitszeichen zur Anwendung in Arbeitsstätten und öffentlichen Bereichen. Weist darauf hin, dass der Betrieb von maschinenbetriebenen Booten in dem Bereich verboten ist. Zusammenstoß möglich mit anderen Personen oder Zusammentreffen mit anderen Gefahrenquellen im Wasser.


Anbringung:

Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem,
dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.


Mindestabmessungen, Erkennungsweite:

Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss. 

 

Farben:

Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381-Weiß bzw. RAL 9003 Signalweiß
Sicherheitsfarbe Rot: Kennfarbe DIN 5381-Rot bzw. RAL 3001 Signalrot
Sicherheitsfarbe Schwarz: Kennfarbe DIN 5381-Schwarz bzw. RAL 9004 Signalschwarz


Geometrische Form:

Gebotszeichen: rund


Geltungsbereich:

National

Stand: 11.2012

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