Registriernummer: D-P006
Sicherheitsaussage: Zutritt für Unbefugte verboten
Quelle:
ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
DIN 4844-2:2012-12
Definition:
Ein Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr
entstehen kann, untersagt.
Anwendungsbereich:
Sicherheitszeichen kennzeichnet Bereiche, die nur von Personen betreten werden,
die hierzu einen ausdrücklichen Auftrag haben, z.B. wegen dort durchzuführender Arbeiten,
allen anderen Personen ist der Zutritt verboten.
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar
bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich -
anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend
ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger
Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die
Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Sicherheitsfarbe Rot: Kennfarbe DIN 5381 „Rot“ bzw. RAL 3001 „Signalrot“
Sicherheitsfarbe Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 „Schwarz“ bzw. RAL 9004 „Signalschwarz“
Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 „Weiß“ bzw. RAL 9003 „Signalweiß“
Geometrische Form:
Verbotszeichen: kreisrund
Geltungsbereich:
National
Stand: 04.2013