Registriernummer: P002
Sicherheitsaussage: Rauchen verboten
Quelle:
ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
DIN EN ISO 7010:2012-10
Definition:
Ein Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr
entstehen kann, untersagt.
Anwendungsbereich:
Das Zeichen verbietet das Rauchen von Tabakwaren, soll Belästigung oder
Gesundheitsgefährdung anderer Menschen durch Tabakrauch verhindern, aber auch
den Raucher selbst schützen, z.B. wenn sich arbeitsbedingt Gefahrstoffe an seinen
Händen befinden und über den Kontakt mit der Zigarette eingeatmet werden können.
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar
bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich -
anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend
ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger
Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die
Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Sicherheitsfarbe Rot: Kennfarbe DIN 5381 „Rot“ bzw. RAL 3001 „Signalrot“
Sicherheitsfarbe Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 „Schwarz“ bzw. RAL 9004 „Signalschwarz“
Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 „Weiß“ bzw. RAL 9003 „Signalweiß“
Geometrische Form:
Verbotszeichen: kreisrund
Geltungsbereich:
National
Stand: 04.2013