Für Fußgänger verboten (ASR A1.3)

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Registriernummer:       P004

Sicherheitsaussage:    Für Fußgänger verboten

Quelle:

ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und

Gesundheitsschutzkennzeichnung

DIN EN ISO 7010:2012-10

DIN ISO 23601:2010

 


Definition:

Ein Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr

entstehen kann, untersagt.


Anwendungsbereich:

Die Sicherheitskennzeichnung wird in Bereichen verwendet, die

besonders gefährlich für Fußgänger sind. Anwendungsfälle können sein:

- Unübersichtlicher Fahrzeugverkehr

- Räumliche Enge

- Beabsichtigte Trennung von Fahrzeug- und Personenverkehr.


Anbringung:

Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar

bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich -

anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend

ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger

Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.


Mindestabmessungen, Erkennungsweite:

Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die

Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.

 

Farben:

Sicherheitsfarbe Rot: Kennfarbe DIN 5381 „Rot“ bzw. RAL 3001 „Signalrot“

Sicherheitsfarbe Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 „Schwarz“ bzw. RAL 9004 „Signalschwarz“

Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 „Weiß“ bzw. RAL 9003 „Signalweiß“ 


Geometrische Form:

Verbotszeichen: kreisrund


Geltungsbereich:

National

Stand: 04.2013

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