Registriernummer: P006
Sicherheitsaussage: Für Flurförderzeuge verboten
Quelle:
ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
DIN EN ISO 7010:2012-10
Definition:
Ein Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr
entstehen kann, untersagt.
Anwendungsbereich:
Sicherheitszeichen weist darauf hin, dass Verkehrsweg gesperrt ist für Gabelstapler,
Elektrokarren und fahrerlose Flurförderzeuge,
um gefährdete Personen vor Flurförderzeugen zu schützen oder
weil die Tragfähigkeit des Bodens für diese Fahrzeuge nicht ausreicht.
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar
bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich -
anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend
ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger
Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die
Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Sicherheitsfarbe Rot: Kennfarbe DIN 5381 „Rot“ bzw. RAL 3001 „Signalrot“
Sicherheitsfarbe Schwarz: Kennfarbe DIN 5381 „Schwarz“ bzw. RAL 9004 „Signalschwarz“
Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 „Weiß“ bzw. RAL 9003 „Signalweiß“
Geometrische Form:
Verbotszeichen: kreisrund
Geltungsbereich:
National
Stand: 04.2013