Abstellen oder Lagern verboten (ASR A1.3)

Abstellen oder Lagern verboten (ASR A1.3)
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Registriernummer:        P023

Sicherheitsaussage:     Abstellen oder Lagern verboten

Quelle:

ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
DIN EN ISO 7010:2012-10

 


Definition:

Ein Verbotszeichen ist ein Sicherheitszeichen, das ein Verhalten, durch das eine Gefahr entstehen kann, untersagt.


Anwendungsbereich:

Sicherheitszeichen
• verbietet das Abstellen von z.B. Kisten, Paletten, Transportwagen, Verpackungsmaterialien auf Verkehrs- und Rettungswegen und vor Notausgängen;
• verhindert gefährliche Stolperstellen und Engpässe;
• vor allem Rettungswege müssen immer in voller Laufbreite nutzbar sein (lebenswichtig!).


Anbringung:

Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem,
dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.


Mindestabmessungen, Erkennungsweite:

Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss. 

 

Farben:

Sicherheitsfarbe Blau: Kennfarbe DIN 5381 „Blau“ bzw. RAL 5005 „Signalblau“

Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 „Weiß“ bzw. RAL 9003 „Signalweiß“


Geometrische Form:

Gebotszeichen: rund


Geltungsbereich:

National

Stand: 04.2013

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