Registriernummer: M025
Sicherheitsaussage: Kleinkinder durch weitgehend lichtundurchlässige Augenabschirmung schützen
Quelle:
DIN 4844-2:2010-12 Entwurf
DIN EN ISO 7010:2012 M025
Definition:
Gebotszeichen sind Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten vorschreiben.
Anwendungsbereich:
Gebotszeichen ist anzuwenden bei folgenden Situationen:
• Strahlungsquellen in medizinischen Einrichtungen.
• Es ist sicherzustellen, dass die Augen von Kleinkindern geschützt sind bevor die Maschine/Einrichtung eingeschaltet wird oder bevor das Kleinkind in einen bestrahlten Bereich gebracht wird
• Die Verantwortung für die Durchsetzung dieser Sicherheitsmaßnahme trägt der Benutzer dieser gekennzeichneten Einrichtung bzw. des Geräts.
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Sicherheitsfarbe Blau: Kennfarbe DIN 5381 „Blau“ bzw. RAL 5005 „Signalblau“
Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 „Weiß“ bzw. RAL 9003 „Signalweiß“
Geometrische Form:
Gebotszeichen: rund
Geltungsbereich:
National
Stand: 04.2013