Registriernummer: M008
Sicherheitsaussage: Fußschutz benutzen
Quelle:
ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
DIN EN ISO 7010:2012
Definition:
Gebotszeichen sind Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten vorschreiben.
Anwendungsbereich:
Der Fußschutz ist zu benutzen, um Füße gegen äußere, schädigende Einwirkungen zu schützen und einen Schutz vor dem Ausrutschen zu bieten. Zum Fußschutz zählen z.B. Sicherheitsschuhe (Sicherheitsschuhe mit Schutz gegen Kettensägenschnitte, Feuerwehrstiefel, Schuhe zum Schutz gegen Chemikalien u.Ä.), Schutzschuhe, Berufsschuhe, Gamaschen und Überschuhe.
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Sicherheitsfarbe Blau: Kennfarbe DIN 5381 „Blau“ bzw. RAL 5005 „Signalblau“
Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 „Weiß“ bzw. RAL 9003 „Signalweiß“
Geometrische Form:
Gebotszeichen: rund
Geltungsbereich:
National
Stand: 04.2013