Registriernummer: ISO 7010-M030
Sicherheitsaussage: Abfallbehälter benutzen
Quelle:
DIN EN ISO 7010/A2:2014-05,
EN ISO 7010:2012/A2:2014 (D)
Definition:
Gebotszeichen sind Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten vorschreiben.
Anwendungsbereich:
Kennzeichnung, dass Abfall in einem Abfallbehälter zu entsorgen ist
Vor der Auswahl hat der Unternehmer nach § 2 PSA-Benutzungsverordnung die von ihm vorgesehenen Atemschutzgeräte zu bewerten, um festzustellen, ob sie Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bieten, ohne selbst eine größere Gefahr mit sich zu bringen, für die am Arbeitsplatz vorliegenden Bedingungen geeignet sind, z.B. beengte Raumverhältnisse, klimatische Verhältnisse, Zusammenwirken mit anderen persönlichen Schutzausrüstungen, den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Versicherten genügen.
Bildinhalt:
Person, Behälter und vier Rauten
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem,
dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Sicherheitsfarbe Blau: Kennfarbe DIN 5381 „Blau“ bzw. RAL 5005 „Signalblau“
Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 „Weiß“ bzw. RAL 9003 „Signalweiß“
Geometrische Form:
Gebotszeichen: rund
Geltungsbereich:
National
Stand: 12.2013