Registriernummer: WSM002
Sicherheitsaussage: Kinder in Wassereinrichtungen beaufsichtigen
Quelle:
DIN 4844-2:2012-12
ISO 20712-1 WSM002
Definition:
Gebotszeichen sind Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten vorschreiben.
Anwendungsbereich:
Gebotszeichen ist anzuwenden bei folgenden Situationen: Erwachsene haben ihre Kinder zu beaufsichtigen, die im Wasser spielen oder schwimmen.
Vor der Auswahl hat der Unternehmer nach § 2 PSA-Benutzungsverordnung die von ihm vorgesehenen Atemschutzgeräte zu bewerten, um festzustellen, ob sie Schutz gegenüber den abzuwehrenden Gefahren bieten, ohne selbst eine größere Gefahr mit sich zu bringen, für die am Arbeitsplatz vorliegenden Bedingungen geeignet sind, z.B. beengte Raumverhältnisse, klimatische Verhältnisse, Zusammenwirken mit anderen persönlichen Schutzausrüstungen, den ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen der Versicherten genügen.
Anbringung:
Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem,
dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.
Mindestabmessungen, Erkennungsweite:
Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss.
Farben:
Sicherheitsfarbe Blau: Kennfarbe DIN 5381 „Blau“ bzw. RAL 5005 „Signalblau“
Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 „Weiß“ bzw. RAL 9003 „Signalweiß“
Geometrische Form:
Gebotszeichen: rund
Geltungsbereich:
National
Stand: 04.2013