Warnweste benutzen (ASR A1.3)

Warnweste benutzen (ASR A1.3)
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Registriernummer:        M015

Sicherheitsaussage:     Warnweste benutzen

Quelle:

ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

DIN EN ISO 7010:2012
 


Definition:

Gebotszeichen sind Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten vorschreiben.


Anwendungsbereich:

Eine Warnweste ist eine Weste in meist gelber oder oranger Tagesleuchtfarbe mit retroreflektierenden Streifen, die zur besseren Sichtbarkeit von Personen dient. Der Unternehmer muss jedes Firmenfahrzeug (Lkw und Pkw) mit mindestens einer Warnweste ausrüsten. Fahrzeuge, die ständig mit Fahrer und Beifahrer besetzt sind, sind auch mit zwei Warnwesten auszurüsten. Bei folgenden Tätigkeiten im öffentlichen Straßenverkehr, die auch mit dem Autofahren zusammenhängen, ist es empfehlenswert, sich den übrigen Verkehrsteilnehmern durch das Tragen von Warnwesten erkennbar zu machen:
• beim Aufstellen des Warndreiecks nach einer Panne oder einem Unfall,
• während der Erste-Hilfe-Leistung nach Verkehrsunfällen,
• beim Aufziehen von Schneeketten oder Anfahrhilfen,
• bei der Pannenhilfe.


Anbringung:

Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.


Mindestabmessungen, Erkennungsweite:

Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss. 


Farben:

Sicherheitsfarbe Blau: Kennfarbe DIN 5381 „Blau“ bzw. RAL 5005 „Signalblau“

Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 „Weiß“ bzw. RAL 9003 „Signalweiß“


Geometrische Form:

Gebotszeichen: rund


Geltungsbereich:

National

Stand: 04.2013

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