Vor Wartung oder Reparatur freischalten (ASR A1.3)

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Registriernummer:        M021

Sicherheitsaussage:     Vor Wartung oder Reparatur freischalten

Quelle:

ASR A1.3 Ausgabe 2013 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

DIN EN ISO 7010:2012
 


Definition:

Gebotszeichen sind Sicherheitszeichen, die ein bestimmtes Verhalten vorschreiben.


Anwendungsbereich:

Gebotszeichen betrifft vor allem Elektrofachkräfte und unterwiesene Personen; schreibt vor, vor dem Beginn der Arbeiten elektrische Anlagen frei zu schalten.


Anbringung:

Sicherheitszeichen sind deutlich erkennbar und dauerhaft anzubringen. Deutlich erkennbar bedeutet unter anderem, dass Sicherheitszeichen in geeigneter Höhe - fest oder beweglich - anzubringen sind und die Beleuchtung (natürlich oder künstlich) am Anbringungsort ausreichend ist. Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sollten sichtbar, unter Berücksichtigung etwaiger Hindernisse, am Zugang zum Gefahrenbereich angebracht werden.


Mindestabmessungen, Erkennungsweite:

Die Größe der Sicherheitszeichen hängt von der erforderlichen Erkennungsweite ab, also die Weite, aus der das Sicherheitszeichen noch erkannt werden muss. 


Farben:

Sicherheitsfarbe Blau: Kennfarbe DIN 5381 „Blau“ bzw. RAL 5005 „Signalblau“

Sicherheitsfarbe Weiß: Kennfarbe DIN 5381 „Weiß“ bzw. RAL 9003 „Signalweiß“


Geometrische Form:

Gebotszeichen: rund


Geltungsbereich:

National

Stand: 04.2013

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